Das Objekt wurde vom Eigentümer lange Zeit nicht beachtet. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen wurden nicht durchgeführt. Dies führte zu einem regelrechten Stau an Maßnahmen und einem Gesamtzustand, der zwischenzeitlich bedenklich wurde. Putz und Stuck fiel von den Wänden und gefährdete Menschenleben. Balkone zerfielen. Undichtigkeiten im Dach zerstörten weiter wertvolle Bausubstanz. Erst ein Eigentümerwechsel und eine neue Hausverwaltung gehen die Probleme an. Die erzielten Mieten reichen nicht aus um alle Mängel gleichzeitig zu beheben. Die bestehenden Mietverhältnisse sollen aber erhalten bleiben. So haben wir in einem ersten Schritt durch eine Begehung die kritischen und verbesserungswürdigen Stellen aufgelistet und Kostenmäßig bewertet. Hieraus wurden die wichtigsten Punkte herausgefiltert. Zunächst standen Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Danach müssen Dächer abgedichtet werden und verhindert werden, dass der Bestand weiter zerfällt. Auch für Bestandsobjekte müssen Regeln, z.B. der gültigen Energieeinsparverordnung (ENEV) beachtet und eingehalten werden. In diesem Fall wurde die DD (Due Diligence) erst nach dem Eigentümerwechsel durchgeführt, da der Eigentümer und die Hausverwaltung Ihre Verantwortung ernst genommen haben.
Gemäß Musterbauordnung und (BGB) Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich für den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten die Verpflichtung, ein Bauwerk so instand zu halten, dass deren Benutzer nicht gefährdet werden dürfen. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung einer ausreichenden Standsicherheit während der gesamten Lebensdauer der baulichen Anlage. Somit liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beim Eigentümer oder Verfügungsberechtigten eines Bauwerk. Wir begleiten derzeit die Hausverwaltung bei der Einholung von Angeboten und der weiteren Durchführung, damit die anstehenden Maßnahmen auch ordnungsgemäß ausgeführt werden.
